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Abrechnung der angefallenen Leistungen

Die Grundlage für die Abrechnung für tierärztliche Leistungen ist die GOT- die Gebührenordnung für Tierärzte vom 28.7.1999 in der zu Zeit gültigen Fassung nach der 2. Änderungsverordnung vom 30.6.2008

Tierärzte so wie auch Humanmediziner können nicht einfach Ihre Preise frei gestalten, sie sind eng an strenge gesetzliche Regelungen gebunden.
So darf keine Tierarztpraxis weniger als den einfachen Satz, der in der Gebührenordnung für Tierärzte festgesetzt ist abrechnen, sonst drohen hohe Geldstrafen. Dies klingt für manchen zunächst unverständlich, schützt aber den Tierbesitzer vor überhöhten Preisen und ermöglicht der Praxis eine Kalkulation, die ihrer Kostenstruktur gerecht wird. Vielleicht haben Sie als Tierbesitzer unterschiedliche Preise für ein und dieselbe Leistung festgestellt. Die Preisunterschiede der einzelnen Praxen lassen sich dadurch erklären, dass eine Praxis, die mit hochqualifiziertem, gut geschultem, sich ständig weiterbildendem Praxispersonal besetzt ist und die mit modernster apparativer Technik ausgestattet ist , natürlich eine deutlich höhere Kostenstruktur hat als eine Praxis die nur mit minimalem personellem und ohne apparativem Aufwand arbeitet.
Bitte beachten Sie, dass bei Leistungen die außerhalb der üblichen Praxiszeiten erbracht werden (wie z.B. im Notdienst), ein erhöhter Gebührenordnungssatz berechnet werden muss.

Bezahlung

Aufgrund ständig steigender Patientenzahlen sehen wir uns veranlasst, unseren Verwaltungsaufwand auf das Unvermeidbare zu reduzieren. Dazu gehört für uns auch eine vereinfachte Zahlungsabwicklung, daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit nach der Behandlung die angefallen Kosten bar oder mittels EC-Karte (und PIN) beim Verlassen der Praxis zu bezahlen.

Im Gegenzug erhalten Sie von uns eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen als Quittung.